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   BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86   

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https://dejure.org/1986,5079
BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86 (https://dejure.org/1986,5079)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1986 - 1 A 69.86 (https://dejure.org/1986,5079)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1986 - 1 A 69.86 (https://dejure.org/1986,5079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung im Rahmen der Gestattung einer Familienzusammenführung - Vorliegen einer "Sichtvermerksprärogative"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.1986 - 1 A 34.86

    Ausländerrecht - Sicherheitsleistung - Visumerteilung - Rückzahlungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
    Der Senat hat die insoweit maßgebenden Grundsätze bereits in seinen Beschlüssen vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - (BWVPr. 1986, 253) und vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - dargelegt.

    Im Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - hat der Senat den für die Kaution maßgebenden Sicherungszweck zum einen darin erblickt, daß die Klägerin jenes Verfahrens "nach Ablauf des ihr von der Auslandsvertretung gewährten Aufenthaltsrechts ihrer Ausreisepflicht nachkommt", und zum anderen darin, "daß ein etwa entstehender Kostenanspruch realisiert werden kann, wenn für die Ausreise wie z.B. im Falle einer erforderlich werdenden Abschiebung öffentliche Mittel aufgewendet werden".

    Es besteht daher kein Anhalt, daß die im Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - vorgenommene Beurteilung des Senats auf einem unzutreffenden Ausgangspunkt bezüglich des Sicherungszwecks beruhte.

  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
    Die Regelung des Aufenthalts eines im Bundesgebiet anwesenden Ausländers obliegt den örtlichen Ausländerbehörden, und zwar auch dann, wenn der Ausländer mit einem Sichtvermerk zu einem vorübergehenden Aufenthaltszweck eingereist ist und seinen Aufenthalt zu einem anderen, insbesondere einem nicht nur vorübergehenden Zweck fortsetzen möchte (§ 20 Abs. 1 AuslG; vgl. auch Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr. 1986, 17; Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 -).

    Schließlich greift das Vorbringen nicht durch, mit dem die Beklagte sinngemäß geltend macht, nach den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen über die Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk (BVerwGE 57, 252; 70, 54 [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82]; Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 -) hätte die Ausländerbehörde der Klägerin die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen dürfen, weil die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG dies ausschließe.

  • BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 48.86

    Ausländerrecht - Kaution zur Visumerteilung - Rückzahlungsanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
    Der Senat hat die insoweit maßgebenden Grundsätze bereits in seinen Beschlüssen vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - (BWVPr. 1986, 253) und vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - dargelegt.

    In dem Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - hat sich der Senat mit einer Kaution befaßt, die nach den Erklärungen der Auslandsvertretung zugunsten der Beklagten verfallen sollte, wenn der Ausländer nicht innerhalb der Geltungsdauer des Besuchsvisums das Bundesgebiet verläßt.

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
    Schließlich greift das Vorbringen nicht durch, mit dem die Beklagte sinngemäß geltend macht, nach den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen über die Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk (BVerwGE 57, 252; 70, 54 [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82]; Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 -) hätte die Ausländerbehörde der Klägerin die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen dürfen, weil die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG dies ausschließe.
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
    Schließlich greift das Vorbringen nicht durch, mit dem die Beklagte sinngemäß geltend macht, nach den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen über die Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk (BVerwGE 57, 252; 70, 54 [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82]; Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 -) hätte die Ausländerbehörde der Klägerin die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen dürfen, weil die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG dies ausschließe.
  • BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82

    Normschichten und Normkategorien

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
    Schließlich greift das Vorbringen nicht durch, mit dem die Beklagte sinngemäß geltend macht, nach den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen über die Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk (BVerwGE 57, 252; 70, 54 [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82]; Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 -) hätte die Ausländerbehörde der Klägerin die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen dürfen, weil die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG dies ausschließe.
  • BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85

    Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
    Die Auslandsvertretungen der Beklagten sind zwar für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks zuständig und bei der Ausübung ihres Ermessens nicht an ermessenssteuernde Verwaltungsvorschriften gebunden, die von den Bundesländern für ihre Ausländerbehörden erlassen worden sind (Beschluß vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 66).
  • BVerwG, 24.07.1985 - 1 A 36.85

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks - Fortsetzung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
    Die Regelung des Aufenthalts eines im Bundesgebiet anwesenden Ausländers obliegt den örtlichen Ausländerbehörden, und zwar auch dann, wenn der Ausländer mit einem Sichtvermerk zu einem vorübergehenden Aufenthaltszweck eingereist ist und seinen Aufenthalt zu einem anderen, insbesondere einem nicht nur vorübergehenden Zweck fortsetzen möchte (§ 20 Abs. 1 AuslG; vgl. auch Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr. 1986, 17; Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 -).
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